Welche Auswirkungen hat die “BIM-Öffnungsklausel” der VOB auf die Erstellung von IFC-Modellen?
Description
Sofern für ein Bauvorhaben kein Pauschal-Vertrag vereinbart war, war die Abrechnung der Mengen bislang nur nach den VOB-Regeln möglich. Durch die “BIM-Öffnungsklausel” hält ab sofort die Digitalisierung des Bauwesens Einzug in die VOB. Mit der generellen Öffnungsklausel für die allgemeine technische Vorschrift für Mengenermittlung und Abrechnung wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erweitert und vereinfacht. Das bedeutet, dass Planer und Bauherren Projekte nach realen Mengen des BIM-Modells abrechnen können. Beeinflusst diese Änderung sogar schon den Planungsprozess bzw. sollte es ihn beeinflussen?